§ 57 a Pickerlüberprüfung

Die Überprüfung muss bei Neufahrzeugen nach 3 Jahre, dann nach 2 Jahren und später
jährlich durchgeführt werden.

Der Prüfumfang der §57a Begutachten ist vom Gesetzgeber vorgegeben:

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung

Folgende Fahrzeuge können von uns überprüft werden:

  •          PKW bis 3,5t
  •          Einachsanhänger gebremst und ungebremst

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen bei Sicht eines schweren Mangels gerne einen Kostenvoranschlag für die rasche Reparatur in unserem Haus.

In Verbindung mit einer bei uns durchgeführten Jahresinspektion, wird die Überprüfung vergünstigt bzw. bei einer großen Inspektion kostenlos angeboten.

Für mein Pickerl fahre ich immer zum Autohaus Falbesoner, denn auch bei Mängel wird immer auf die Kosten und Mobilität der Kunden geschaut.
Sandra Bruntschko
Lehrerin